Mit ICH E6(R3) wird die Software Teil der klinischen Prüfung
Die überarbeitete Leitlinie zur guten klinischen Praxis gilt in der EU seit Juli 2025, ihr Annex 2 folgt am 15. Januar 2027. Sie behandelt computergestützte Systeme nicht mehr als Randthema, sondern als Teil der Datenverantwortung von Sponsor und Prüfstelle. Dieser Beitrag zeigt, was E6(R3) von Software in klinischen Prüfungen verlangt, was Annex 2 für Wearables, Apps und Daten aus der Versorgung ergänzt und wie Sie den Aufwand am Risiko ausrichten.