Der Europäische Gesundheitsdatenraum erreicht Medizinsoftware über die Schnittstelle
Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) bekommen Systeme für elektronische Patientendaten eigene Pflichten, mit CE-Kennzeichnung und Registrierung. Medizinprodukte fallen nicht automatisch darunter. Sie werden aber erfasst, sobald der Hersteller angibt, dass sie mit solchen Systemen interoperabel sind. Dieser Beitrag zeigt, welche Software betroffen ist, was eine Interoperabilitätsangabe auslöst und welche Fristen gelten.